Ein Insolvenzverfahren ist ein reines Antragsverfahren. Ein Insolvenzverfahren kann nicht von Amts wegen eingeleitet werden.
Detailierte Informationen zum Insolvenzantrag Gutachtenphase zum GlossarIn der Gutachtenphase prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind
Detailierte Informationen zur Gutachtenphase vorläufige Verwaltung zum GlossarZur Sicherung der Insolvenzmasse kann das Gericht Sicherungsmaßnahmen anordnen. In der Praxis wird vornehmlich eine sog. vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Detailierte Informationen zur vorläufigen VerwaltungDas Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn ein Insolvenzgrund besteht und die Verfahrenskosten gedeckt sind.
Detailierte Informationen zur Insolvenzeröffnung Berichtstermin zum GlossarIm Berichtetermin werden die wesentlichen Weichen für das Insolvenzverfahren gestellt. Die Gläubiger entscheiden hier über den Fortgang des Insolvenzverfahrens.
Detailierte Informationen zum Berichtstermin Prüfungstermin zum GlossarIm Prüfungstermin werden die von Seiten der Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen geprüft.
Detailierte Informationen zum PrüfungsterminWährend der Abwicklungsphase werden die Beschlüsse der Gläubigerversammlung umgesetzt und das schuldnerische Vermögen best möglich verwertet.
Detailierte Informationen zur Abwicklungsphase Schlussbericht & Schlussrechnung zum GlossarNachdem sämtliche Vermögensgegenstände verwertet und alle angemeldeten Insolvenzforderungen abschließend geprüft sind, reicht der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung sowie den Vergütungsantrag beim Insolvenzgericht ein.
Detailierte Informationen zum Schlussbericht & zur Schlussrechnung Schlusstermin zum GlossarSteht das Verfahren vor dem Abschluss reicht der Insolvenzverwalter bei Gericht einen Schlussbericht ein und beantragt, einen Schlusstermin zu bestimmen.
Detailierte Informationen zum SchlussterminDas nach Abzug der Masserbindlichkeiten verbleibende Vermögen wird an die Gläubiger auf Grundlage des eingereichten Verteilungsverzeichnisses verteilt.
Detailierte Informationen zur Verteilung Aufhebung zum GlossarNach Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Gericht das Insolventverfahren auf. Das Verfahren ist beendet.
Detailierte Informationen zur Aufhebung Restschuldbefreiung zum GlossarAn die Einstellung des Insolvenzverfahrens über eine natürliche Person kann das Restschuldbefreiungsverfahren folgen.
Detailierte Informationen zur RestschuldbefreiungInformationen zur Insolvenz von SJ Sensation Consulting & Events
In diesem Bereich finden Sie aktuelle Informationen zur Insolvenz der Firma SJ Sensation Consulting & Events.
Im geschützten Bereich erhalten Sie bei Berechtigung weitere Informationen. Bei berechtigtem Interesse können Sie sich an unsere Insolvenzabteilung unter insolvenz@kanzlei-nickert.de wenden.