Das Seminar befasst sich schwerpunktmäßig mit der Tätigkeit des Steuerberaters in der Dauerbetreuung seines Krisenmandanten. Es werden die Schnittstellen der Dauerberatung zum Insolvenzrecht mit Handlungspflichten und Handlungsoptionen aufgezeigt.
Die eigene Kanzlei:
- Update Belehrungs- und Hinweispflichten in der Krise, insbesondere bei Erstellung der Handelsbilanz und bei BWA
- Anfechtungsgefahren für das Steuerberaterhonorar und deren Vermeidung
Das Mandat:
- Bilanzierung in der Krise, insbesondere die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
- Bilanzierung bei Ablehnung der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit (Break-Up)
- Mehrumsatz und zufriedene Mandanten durch Konzepte zur Betreuung von Krisenmandanten
- Besteuerung der Kapitalgesellschaft (& Co.) bei Insolvenz
- Besteuerung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft (& Co.) bei Insolvenz