Bei einem Gesellschafterdarlehen stellen die Gesellschafter ihrem Unternehmen ein Darlehen zur Verbesserung der Finanzsituation zur Verfügung. Zu behandeln sind diese Darlehen wie normale Darlehen, d.h. es bedarf eines Darlehensvertrags mit allen erforderlichen Bestandteilen und Konditionen. Dabei sollte aus steuerlicher Sicht darauf geachtet werden, dass die Darlehensvereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten würden – und das Ganze tatsächlich dann auch so gelebt wird.
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