Die Schlussrechnung beinhaltet sämliche Einahmen und Ausgaben welche während des Insolvenzverfahrens getätigt wurden. Bestandteil dieser Rechnungslegung sind die jeweiligen Einnahmen- und Ausgabebelege nebst dazugehöriger Bankauszüge. Die Schlussrechnung ermöglicht dem Insolvenzgericht und den Insolvenzgläubigern, sämtliche Geschäftsvorfälle nachzuvollziehen. Wesentlich oder komplizierte Geschäftsvorfälle sind im Schlussbericht näher zu erläutern. Der Rechtspfleger prüft zunächst die Schlussrechnung. Mit seinem Prüfungsvermerk haben die Gläubiger die Möglichkeit, die Schlussrechnung zu prüfen.
Glossar Autoren in Sanierung & Insolvenz
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