Geschäftsführerhaftung
Das Amt des Geschäftsführers ist mit vielen Pflichten verbunden. Der Geschäftsführer ist für eine ordnungsgemäße Führung der Geschäfte verantwortlich.
Insbesondere in der Krise ist die Unternehmensführung mit zahlreichen Haftungsrisiken verbunden. Für den Geschäftsführer gilt es, Handlungsspielräume im Sinne des Unternehmens zu nutzen und hierbei eigene zivil- oder strafrechtliche Haftungsgefahren zu minimieren.
Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch in streitigen Auseinandersetzungen.
Ihr Nutzen
Fachkompetenz.
Die KANZLEI NICKERT hat im Bereich der Beratung von Unternehmen und deren Verantwortungsträgern in der Krise ein hohes Maß an Fachwissen.
Fächerübergreifend.
Durch unsere interdisziplinäre Ausrichtung sind wir in der Lage, Probleme stets umfassend zu beleuchten. Dies betrifft sowohl rechtliche, als auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen.
Haftungsvermeidung.
Wir beraten Sie, damit Sie mögliche Haftungsgefahren bereits im Vorfeld vermeiden.
Erfahrung.
Sie profitieren von unserer Erfahrung aus zahlreichen Unternehmenssanierungen: Wir können das Risiko der Anspruchsverfolgung praxisnah bewerten.
Beratung
Unsere Leistung
Der Geschäftsführer ist in der Krise mit zahlreichen Haftungsgefahren konfrontiert.
Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage des Bestehens einer bereits eingetretenen Insolvenzantragsplicht. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen sich ein Geschäftsführer zur Vermeidung einer eigenen Haftung externe Beratung einholen, sofern er nicht (ausnahmsweise) über die erforderlichen Kenntnisse verfügt (BGH, 14.05.2007 – II ZR 47/06).
Des weiteren helfen wir Ihnen, durch eine kompetente Beratung insbesondere folgende Haftungstatbestände zu vermeiden:
- Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
- Haftung für Lohn- und Umsatzsteuer
- Haftung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife
- Haftung gegenüber Dritten wegen Eingehungsbetrug
Ebenso gilt es strafrechtliche Tatbestände zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere:
- Betrug, Eingehungsbetrug
- Bankrottdelikte
- Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Strafbarkeit wegen Insolvenzverfahrensverschleppung
Vertretung
Unsere Leistung
Wir vertreten Ihre Rechte:
- in außergerichtlichen oder gerichtlichen Zivilverfahren gegenüber Gesellschaftern, Insolvenzverwalter oder Gesellschaftsgläubiger
- gegenüber der Finanzverwaltung
- in strafrechtlichen Verfahren bei Fragen der materiellen Strafbarkeit
Wir verwenden zum Teilen der Inhalte sogenannte "Shariff"-Schaltflächen. Mit Shariff können Sie Social Media nutzen, ohne Ihre Privatsphäre unnötig aufs Spiel zu setzen. Das c't-Projekt Shariff ersetzt die üblichen Share-Buttons der Social Networks und schützt Ihr Surf-Verhalten vor neugierigen Blicken. Weitere Informationen zu Shariff finden Sie unter https://www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html.