Sebastian Broß, 18.03.2024

Corona-Wirtschaftshilfen – Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

Nun besteht Gewissheit: Der Einsatz der Berufsorganisationen hat sich gelohnt! Die Abrechnung der Hilfen für die Wirtschaft beschäftigt Unternehmen und deren Steuerberater bis heute.

Die Bundesregierung hat zusammen mit den Ländern und Vertretern der Berufsorganisationen der prüfenden Dritten beschlossen, die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) letztmalig bis zum 30. September 2024 zu verlängern.

Diese Verlängerung gibt den Unternehmen nun mehr Zeit, ihre Abrechnungen einzureichen, und soll den Ankündigungen zufolge den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Die Entscheidung wurde begrüßt, da sie vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt. Die Schlussabrechnungen sind notwendig, um die tatsächlich erhaltenen Mittel mit den prognostizierten Zahlen abzugleichen und gegebenenfalls Rück- oder Nachzahlungen vorzunehmen.

Rückforderungsmaßnahmen bei Fristüberschreitung

In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird aber auch darauf hingewiesen, dass Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn bis zum neuen Endtermin keine fristgerechten Abrechnungen eingereicht werden.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Die Inhaber der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER von links nach rechts: Frank Lienhard, Sebastian Broß und Matthias Kühne

Unternehmensbewertung im Erb- und Familienrecht

Unternehmen können aus verschiedenen Gründen bewertet werden, sei es im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf, für steuerliche Zwecke oder im Rahmen der Bilanzierung.
Katja Huber – Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei (TÜV)

Neuregelungen im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch das MoPeG

Zum 1.1.2024 treten grundlegende Neuregelungen im Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Unternehmensbewertung / Ermittlung der Abfindung nach Gesellschaftsvertrag

Wechsel auf der Gesellschafterebene innerhalb des bestehenden Gesellschafterkreises eines Unternehmens lösen...
Katja Huber – Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei (TÜV)

Registrierungspflicht nach dem GwG für Güterhändler

Mit dem Geldwäschegesetz (GwG) will der Gesetzgeber Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern und ...