
Neue Sachbezugswerte für unentgeltiche oder verbilligte Mahlzeiten an den Arbeitnehmer
Werden dem Arbeitnehmer Mahlzeiten arbeitstäglich (sog. Kantinenessen) unentgeltlich oder verbilligt abgegeben, so werden diese mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert bewertet.
Dieser wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt. Zudem werden auch Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auf Veranlassung des Arbeitgebers erhält, mit diesen Werten angesetzt.
Diese Sachbezugswerte werden zum 1.1.2012 angehoben. Bisher betrug der Sachbezugswert für Mittag- und Abendessen 2,83 € und für ein Frühstück 1,57 €. Diese Beträge wurden durch die 4. Verordnung zur Änderung der Sozialverischerungsentgeltverordnung vom 2.12.2011 auf 2,87 € für Mittag- und Abendessen angehoben. Der Wert für ein Frühstück beträgt weiterhin 1,57 €.
[Lisa Riehle]
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