
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat durch Schreiben vom 4.5.2011 (Az. IV C 4 – S 2223/07/0018:004) Stellung zu den formalen Anforderungen an eine Zuwendungsbestätigung im Zusammenhang mit dem Spendenabzug nach § 10 b EStG genommen und die Verwendung der Muster für Zuwendungsbestätigungen gem. § 50 Abs. 1 EStDV für verbindlich erklärt.
Die Muster für Zuwendungsbestätigungen finden Sie beim Finanzamt Neuss als pdf zum Download.
Die Zuwendungsbestätigungen sind vom jeweiligen Zuwendungsempfänger anhand dieser Muster selbst herzustellen. Mögliche Ausnahmen, z. B. bei der optischen Gestaltung, können dem BMF-Schreiben vom 4.5.2011 entnommen werden.
Tipp der KANZLEI NICKERT:
Kontrollieren Sie die Zuwendungsbescheinigung, um bei der steuerlichen Anerkennung nicht an formalen Vorgaben zu scheitern.
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