
Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber für verbilligte oder kostenlose Überlassungen von Mahlzeiten und Unterkünfte an Arbeitnehmer Festwerte, so genannte Sachbezugswerte, ansetzen.
In 2013 werden die bisherigen Sachbezugswerte für die Verpflegung und die Unterkunft der allgemeinen Preisentwicklung angepasst.
Die Berechnung mit den Sachbezugswerten für Verpflegung kommt zum Tragen, wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer z.B. in einer firmeneigenen Kantine bewirtet, bei Fortbildungsveranstaltungen von Arbeitnehmern oder wenn diese in einem Hotel übernachten und Frühstück erhalten, vor allem im Rahmen einer Auswärtstätigkeit.
Die neuen Sachbezugswerte ab 2013:
- Für ein Mittag- oder Abendessen 2,93€
- Für ein Frühstück 1,60€
Auch der Sachbezugswert für freie oder verbilligte Unterkunft hat sich 2013 geändert.
Dieser beträgt ab Januar 216,00€. Mit diesem Sachbezugswert sind auch die Kosten für Heizung und Strom abgegolten.
[Johanna Helmer]
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