
ESUG: Anforderungen an den Nachweis der Sanierungsmöglichkeiten beim Schutzschirmverfahren
Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde die Möglichkeit, Unternehmen in einem gesetzlich geordneten Verfahren zu sanieren, gestärkt.
Hierzu dient unter anderem das neue Schutzschirmverfahren.
Mehr zu diesem Schutzschirmverfahren finden Sie in unserem Whitepaper ESUG: Anforderungen an den Nachweis der Sanierungsmöglichkeiten beim Schutzschirmverfahren.
Mehr zum Thema ESUG:
- Schutzschirmverfahren nach ESUG
- ESUG - In unserem Glossar "Sanierung und Insolvenz"
HINWEIS
Falls Sie über den Beitrag hinausgehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass wir diese individuelle Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch abrechnen.
Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verordnungen sowie Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.