
Um die zukünftige Kreditwürdigkeit/Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens zu prüfen und die Finanzierungshöhe und -kosten zu bestimmen, nutzen Fremdkapitalgeber ein sog. Rating.
Das Rating stellt eine komprimierte Erfolgsgröße dar, bei dem sämtliche Bereiche – von der Rentabilität über die Liquidität bis hin zu qualitativen Faktoren (u.a. Management) miteinfließen.
Rating als Frühindikator
Folglich ist die Ratingnote ein Indiz für die Krisenanfälligkeit eines Unternehmens und somit ein Frühwarnindikator. Dabei sind die in die Ratingnote einfließenden Kriterien vom Unternehmen durch ein frühzeitiges Handeln oftmals beeinflussbar.
Fragenkatalog zur Risikosteuerung
Auf dem Markt bestehen diverse Ratingverfahren. Deshalb hat sich die DVFA-Kommission zur Aufgabe gemacht, einen Fragenkatalog zu entwickeln, nachdem Unternehmen ihr Rating bewerten können und daraufhin Orientierungshilfen für die Ratingsteuerung haben.
Zukünftige Ertragskraft – Ausfallswahrscheinlichkeit
Der Standard zielt darauf ab, unter Einbezug sämtlicher Informationen das gesamte Unternehmen zu analysieren, um eine Schätzung der zukünftigen Ertragskraft zu erlangen. Daraufhin kann das Unternehmen die Ausfallswahrscheinlichkeit ableiten.
Risikoadjustierte Planung als Zusammenfassung
Neben dem Fragenkatalog ist eine sog. risikoadjustierte Planung hilfreich. In ihr lassen sich die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Fragenkatalog, insbesondere über Chancen- und Risikopotenziale einpflegen und abbilden. Mit der risikoadjustierten Planung lässt sich die mögliche Unternehmensentwicklung planen (erwartete Ertragskraft), ein Gesamtrisiko bewerten sowie das Risikodeckungspotenzial bestimmen.
Verringerung der Scheingenauigkeit
Zugleich ist die risikoadjustierte Planung eine Bandbreitenplanung, d.h. es wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Chancen und Risiken eine Schwankungsbreite je Planwert simuliert. Hierdurch wird dem Planungsempfänger nicht nur ein Planwert vorgegeben, sondern eine Bandbreite. Infolgedessen verringert sich die Scheingenauigkeit eines einzelnen Planwertes.
Tipp der KANZLEI NICKERT
Erstellen Sie regelmäßig eine Unternehmensplanung und ergänzen Sie diese um aussagekräftige Prognosen. Dabei ist es üblich, dass Sie aufgrund der Zukunft auf Unsicherheiten stoßen und die Planannahmen nicht sicher vorhersagen können.
Deshalb ist die traditionelle Unternehmensplanung um Risikomanagementansätze zu erweitern. Hierbei steht insbesondere die Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewältigung im Vordergrund. Die traditionelle Unternehmensplanung ist zu einer risikoadjustierten Unternehmensplanung weiterzuentwickeln.
Ferner stimmen Sie Ihre Entscheidungen mit dem Risikodeckungspotenzial – dem Sicherheitspuffer – ab. Dadurch sehen Sie, welche Auswirkung ein Risikoeintritt auf das Unternehmen hat und können sich entscheiden, ob das Eingehen des Risikos wünschenswert ist.
Weitere Blog-Beiträge der KANZLEI NICKERT zum Thema
- Insolvenzvermeidung und Risikodeckungspotenzial
- Ökonomischer Nutzen vs. rechtliche Rahmenbedingungen des Risikomanagements
- Risiken, die in der Unternehmensplanung zu berücksichtigen sind
- Aufbau eines Risikomanagements
- Verzahnung von Unternehmensplanung und Risikomanagement
- Rating als Steuerungsgröße
Weitere Informationen zum Thema
Wir verwenden zum Teilen der Inhalte sogenannte "Shariff"-Schaltflächen. Mit Shariff können Sie Social Media nutzen, ohne Ihre Privatsphäre unnötig aufs Spiel zu setzen. Das c't-Projekt Shariff ersetzt die üblichen Share-Buttons der Social Networks und schützt Ihr Surf-Verhalten vor neugierigen Blicken. Weitere Informationen zu Shariff finden Sie unter https://www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html.
HINWEIS
Falls Sie über den Beitrag hinausgehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass wir diese individuelle Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch abrechnen.
Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verordnungen sowie Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.