
Aktuelles zum Thema finden Sie in unserem Blog-Beitrag vom 15.11.2012 "Arbeitgeber darf ab dem ersten Tag ein Attest verlangen".
Als Arbeitgeber dürfen Sie bereits ab dem 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest vom Mitarbeiter verlangen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 14.9.2011 (AZ 3 Sa 597/11).
Zu Grunde lag der Entscheidung der folgende – kurz zusammengefasste – Sacherhalt: Eine Arbeitnehmerin hatte vergeblich eine Dienstreise für den 30.11.2010 beantragt. Genau für diesen Tag hat sich die Arbeitnehmerin dann krank gemeldet. Daraufhin hat der Arbeitgeber für die Zukunft ein ärztliches Attest ab dem 1. Tag der Krankmeldung angefordert. Die Arbeitnehmerin sah sich ungerecht behandelt, klagte dagegen, und verlor.
Das Landesarbeitsgericht Köln sieht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, zu erklären, weshalb eine Krankmeldung nun ab dem 1. Tag vorgelegt werden müsse. Vielmehr ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz), dass der Arbeitgeber berechtigt ist, auch schon bei einer kürzeren als 3 Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu verlangen. Diese Aufforderung müsse weder begründet werden, noch müsse ein Sachverhalt vorliegen, der Anlass gibt für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers.
Da die Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen.
Die Verpflichtung des Arbeitnehmers unverzüglich mitzuteilen, dass er arbeitsunfähig und wie lange die Arbeitsunfähigkeit ungefähr andauert, besteht unabhängig hiervon.
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