
Von verschiedenen Mandanten haben wir in den letzten Tagen wieder vermehrt Schreiben vorgelegt bekommen, in denen Einträge in Gewerberegister und ähnliches angeboten wurden. Durch diese Schreiben entsteht bei vielen Mandanten der Eindruck, dass diese Schreiben von einer öffentlichen Stelle/Behörde kommen und es eine Verpflichtung dazu gibt, die Angaben zu korrigieren und zu ergänzen.
Liest man jedoch das „Kleingedruckte“, ergibt sich aus einigen dieser Schreiben, dass es hierzu keine Verpflichtung gibt, sondern es sich um eine kostenpflichtige Werbung handelt.
Wir möchten daher unsere Mandanten und alle Besucher unserer Internetseite darauf aufmerksam machen, damit Sie selbst die Entscheidung treffen können, ob eine kostenpflichtige Werbung gewünscht ist.
TIPPS der KANZLEI NICKERT:
- Prüfen Sie, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt, lesen Sie die AGB/das „Kleingedruckte“ aufmerksam durch.
- Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht gelesen haben.
- Lassen Sie sich nicht von Ähnlichkeiten mit eingeführten Marken/öffentlichen Stellen blenden.
- Bei Unsicherheiten kann es Geld sparen, sich beraten zu lassen, die Einträge kosten teilweise zwischen 500 und 1000 € im Jahr.
- Suchen Sie über eine Suchmaschine im Internet nach dem Anbieter, wenn Sie als Zusatzwort „Abzocke“ oder „Betrug“ eingeben und Ergebnisse erscheinen, liegt es nahe, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt.
HINWEIS
Falls Sie über den Beitrag hinausgehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass wir diese individuelle Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch abrechnen.
Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verordnungen sowie Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.