
Mit Entscheidung vom 20.9.2011 (AZ 16 Sa 1502/09) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Urlaubsabgeltungsansprüche nicht vererblich sind.
Geklagt hatte die Erbin eines Arbeitnehmers, der aufgrund seines Todes den Jahresurlaub nicht mehr nehmen konnte. Die Erbin verklagte den Arbeitgeber auf Abgeltung von 35 Urlaubstagen. Zwar geht gesetzlich mit dem Tod einer Person dessen Vermögen als Ganzes auf den Erben über, der Urlaubsanspruch erlischt aber mit dem Tod einer Person, so dass auch kein Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben besteht.
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