
Nicht nur bei der Gestaltung von Geschäftsbriefen müssen einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Vorsicht bei geschäftlichen E-Mails!
Als Geschäftsbrief gilt regelmäßig der gesamte externe Schriftverkehr, d.h. jede Mitteilung, die an einen oder mehrere Empfänger gerichtet wird und irgendwelche Mitteilungen geschäftlicher Art enthält.
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[Rechtsanwalt Frank Lienhard]
NICKERT Whitepaper Pflichtangaben in E-Mails
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