
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 14.11.2012 (BAG, Urteil v. 14.11.2012, 5 AZR 886/11) entschieden, dass ein Arbeitgeber bereits am ersten Tag einer Krankmeldung ein ärztliches Attest verlangen darf
– und zwar auch ohne sachliche Rechtfertigung dieses Verlangens, sprich ohne besondere Begründung, s. Pressemitteilung des BAG vom 14.11.2012.
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