BERATER Blog
Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung und der hohen Spezialisierung unterstützen wir auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater – unter Gewährung von Mandatsschutz – in Spezialfragen. Im Berater Blog stellen wir regelmäßig neue Urteile und Wissenswertes rund um Wirtschaftsrecht, Sanierung, Haftungsfragen, Unternehmensbewertung etc. zur Verfügung.
Immaterielle Vermögensgegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter, intangible assets, intellectual property, intellectual capital
Darunter versteht man wertstiftende Sachverhalte oder Eigenschaften, die mangels physischer Substanz nicht körperlich greifbar sind. Heutzutage ist anerkannt, dass immaterielles Vermögen höhere Renditen aufzeigt als körperliches Vermögen. Damit gehen aber auch höhere Risiken und Besonderheiten bei der Bewertung einher. Für das deutsche Recht haben die Wirtschaftsprüfer im IDW S 5 einen Standard zur Bewertung gesetzt.
S. hierzu auch: Whitepaper: Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen zur Erhöhung der Eigenkapitalquote
Unternehmensbewertung nach dem BewG vs. objektiver Unternehmenswert gem. IDW S 1
Santiago Ruiz de Vargas und Thomas Zollner haben im aktuellen Bewertungspraktiker (BewP 4/2010 S. 1 ff) die Unterschiede zwischen der Unternehmensbewertung für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren und dem betriebswirtschaftlich orientierten objektiven Unternehmenswert nach IDW S 1 sehr anschaulich herausgearbeitet.
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