Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Geschäftssitz in Deutschland, welche
- die KMU Kriterien erfüllen und
- die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben,
haben die Möglichkeit, die Beratung des „Runden Tisches“ (Round Table) in Anspruch zu nehmen.
Hierbei erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, Beraterinnen und Berater, die in der Beraterbörse der KfW für den Runden Tisch zugelassen sind, mit der Durchführung einer Schwachstellenberatung zu beauftragen. Diese enthält nach den Richtlinien der KfW auch erste Maßnahmenvorschläge und eine Fortführungsprognose.
Ausgeschlossen ist die Beratung des Runden Tisches allerdings für folgende Unternehmen:
- Unternehmen die einen Insolvenzantrag gestellt haben
- Unternehmen, bei denen die Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung besteht (juristische Personen und insbes. GmbH & Co. KG bei Bestehen einer Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung)
- Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder hierzu verpflichtet sind.
In vielen Fällen ist es zu Beginn der Beratung nicht ersichtlich, ob eine Insolvenzreife bereits eingetreten ist. Gerade bei den Rechtsformen der GmbH und der GmbH & Co. KG muss in diesen Fällen noch geklärt werden, ob die Verpflichtung des Geschäftsführers besteht, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Die Prüfung erfolgt durch die Erstellung
- eines Fortbestehensprognose,
- eines Überschuldungsstatus
- und eines Liquiditätsstatus und weitergehende Unternehmensplanung.
Meines Erachtens fällt die Prüfung der Insolvenzreifeprüfung, soweit diese im Einzelfall erforderlich ist, nicht in das Leistungsspektrum des „Runden Tisches“.