
Mifid II: Banken und Sparkassen müssen Provisionen nicht an ihre Kunden weiterreichen
Die Pläne, Banken im Rahmen der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid (Markets in Financial Instruments) II dazu zu verpflichten, die durch die Vermittlung von Finanzanlagen erwirtschafteten Provisionen an den jeweiligen Kunden weiterzureichen, sind gescheitert.
Die Konservativen und Sozialdemokraten im Europaparlament stimmten überraschend gegen die Einführung einer solchen Verpflichtung. Geplant ist jetzt lediglich noch die Einführung einer Regelung, die die Banken zu einer umfassenden Offenlegung ihrer Provisionen zwingen soll.
Die Grünen im Europaparlament wollen sich nun dafür einsetzen, dass der Entwurf für Mifid II nochmals abgeändert und die Verpflichtung zum Weiterreichen der Provisionen doch noch aufgenommen wird. Theoretisch ist dies möglich, die Erfolgsaussichten sind aber gering.
Der Umbruch bei der Anlageberatung bleibt damit – vorerst – aus.
[Kerstin Wieland]
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